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Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen

Deutschland hat im Jahr 2022 mehr als eine Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Hinzukommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Auch in der Nahe-Region haben viele Familien ein Zuhause auf Zeit gefunden.



„Die Solidarität ist groß, gleichwohl kommen Kommunen an die Grenzen der Kapazitäten für die Unterbringung und die soziale Infrastruktur. Auch der ohnehin schon hohe Bedarf an Kita- und Schulplätzen wächst weiter stetig“, so die heimische Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner MdB. Sie steht in engem Austausch mit den Bürgermeistern ihres Wahlkreises und nimmt in dieser Woche auch am Kommunalgipfel der Unionsfraktion in Berlin teil. Dass die meisten Schülerinnen und Schüler aufgrund von Sprachbarrieren zunächst überwiegend getrennt unterrichtet werden mussten, habe dabei die ohnehin schon hohen räumlichen und personellen Bedarfe oft bis über die Kapazitätsgrenzen erhöht. Damit sowohl die vor- als auch die schulische Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen weiterhin gelingt, müssten die Kommunen kurzfristig auch bei der Erhöhung ihrer räumlichen Kapazitäten unterstützt werden. „Hierzu bedarf es ebenfalls flexibler Sonderregelungen für bauliche Genehmigungsverfahren von vorübergehend bzw. dauerhaft nutzbaren Gebäuden“, erklärt die Unionsabgeordnete.


Um schneller und unbürokratisch Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, wurden in Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 in § 246 Baugesetzbuch zehn Absätze mit Sonderregelungen eingeführt. Danach wird den Kommunen ermöglicht, für längstens drei Jahre mobile Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende zu errichten bzw. die Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten im erleichterten Verfahren nach den Abs. 8-13 zu genehmigen. Diese Sonderregelungen sind bis zum 31. Dezember 2024 befristet - bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Genehmigungen erteilt sein.


Julia Klöckner MdB weiß aus vielen Gesprächen: „Diese Befristungsregelung nimmt den Kommunen Planungssicherheit. Mit Blick auf langwierige Genehmigungsverfahren können sie nicht sicher sein, dass aktuell und künftig erforderlich werdende Unterkünfte noch nach den flexiblen Sonderregelungen genehmigt werden können. Damit die Kommunen die anhaltenden, großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können, ist es angezeigt, die Befristungsregelung zu verlängern.“


Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, in den §§ 246 Abs. 8-13 und 14-16 BauGB benannten Zeitraum, bis zu dessen Ende im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren von den Vorschriften Gebrauch gemacht werden kann, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern und vorgesehene Verlängerungsoptionen um drei Jahre entsprechend anzupassen. „Die Kommunen brauchen flexible Sonderregelungen, um den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Obdachlosenheime zu schaffen“, so Julia Klöckner MdB.


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