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Julia Klöckner informiert: Verfahren zum neuen Denkmalschutzsonderprogramm

Zusätzliche Mittel von bis zu 50 Millionen Euro stehen für das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm zur Verfügung. Die heimische Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner macht in ihrem Wahlkreis auf dieses Sonderprogramm aufmerksam, denn in der Vergangenheit konnten bereits einige Kulturdenkmäler der Nahe-Region wie zum Beispiel die Dalburg finanziell profitieren.



Julia Klöckner MdB: „Gefördert werden können Maßnahmen an bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.“ Interessant für die Kirchen in der Region: Maßnahmen an Orgeln können gefördert werden, die die national bedeutsame deutsche Orgellandschaft aus klanglicher, historischer oder technischer Sicht mitprägen. Maßnahmen an Orgeln müssen der dauerhaften Sicherung und Erhaltung der Orgeln in ihrem historischen Bestand dienen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Spielbarkeit der Orgeln. Rekonstruktionen, die einem Neubau gleichkommen, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.


Zum Verfahren erläutert Julia Klöckner: „Antragsteller können mit der Landesdenkmalbehörde unter www.gdke.rlp.de Kontakt aufnehmen, damit dort eine Einschätzung vorgenommen werden kann. Die Antragsfrist endet am 31. März 2023. Anträge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden.“


Zum Hintergrund: Die Mittel für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XII sind qualifiziert gesperrt, so dass zur Entsperrung ein entsprechender Beschluss des Haushaltsausschusses erforderlich ist. Der Haushaltsausschluss beschließt auch über die Auswahl der Projekte und die jeweiligen Förderbeträge der BKM. Der Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestagen wird voraussichtlich in der 25. KW die qualifizierte Sperre aufheben sowie die Projektauswahl und jeweiligen Förderbeträge beschließen.



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