Um die Verlängerung von Abruffristen für Fördermittel beim Ganztagsausbau im Grundschulalter ging es gestern in erster Lesung im Deutschen Bundestag. Mehrere Kommunalvertreter ihres Wahlkreises hatten sich in den vergangenen Wochen an die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner gewandt und davor gewarnt, auf halber Strecke mit den Beschleunigungsmitteln beim Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter stehen zu bleiben. Mitte November noch haben die Koalitionsfraktionen SPD, B90/Die Grünen und FDP einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Verlängerung der Abruffrist für Beschleunigungsmittel beim Ganztagsausbau im Grundsch

ulalter unnötig auf das Abstellgleis geschoben. Jetzt folgte die Wende.
„Das ist gut so, denn unsere Kommunen brauchen Verlässlichkeit. Das Hin und Her der neuen Regierungskoalition hat zu Verunsicherung geführt, die nicht notwendig gewesen wäre, wenn alle Beteiligten an einer pragmatischen Lösungsfindung mitgewirkt hätten“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner.
Die von SPD, B90/Die Grünen und FDP zu verantwortende Verzögerung hat dem Ausbau der Ganztagsbetreuung geschadet, wenn Projekte vorsorglich mit Blick auf drohende Rückforderungen gestoppt worden sind. Auch wenn man angelaufene Vorhaben jetzt möglicherweise wieder hochfahren kann, bleiben Mehraufwand und Verzögerung. Und es bleibt bei den Kommunen ein ungutes Gefühl, dass man auf den Bund als verlässlichen Partner künftig nicht mehr setzen kann. „Ich erwarte mir von der Koalition eine enge und verlässliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Kommunen brauchen jetzt eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen über Offensichtliches“, so Klöckner.
Hintergrund: Der Bund hatte im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden. Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.