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Corona-Wirtschaftshilfen werden verlängert

  • Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende 2022 verlängert.

  • Auch Schausteller von Advents- und Weihnachtsmärkten erhalten eine erweiterte Förderung.



Die heimische Bundestagsabgeordnete und geschäftsführende Bundesministerin Julia Klöckner informiert die Unternehmen ihres Wahlkreises, dass die Bundesregierung sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt habe: Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus gilt noch bis zum 31.12.2021 und wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt.


So erhalten Unternehmen weiterhin die Erstattung von Fixkosten und die, die besonders hart unter coronabedingten Einschränkungen leiden, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Wenn sie durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durch Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung erhalten.


Angepasst und verbessert wird die Überbrückungshilfe IV besonders für Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, sie erhalten eine erweitere Förderung. Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent.


Julia Klöckner MdB:

„Mit der Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen erhalten Unternehmen die nötige Sicherheit und Unterstützung. Mir war es ein Anliegen, dass die Überbrückungshilfe IV für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von Advents- und Weihnachtsmärkten angepasst wird, diese nun bei Absage von Veranstaltungen ebenfalls eine erweiterte Förderung erhalten. Denn sie haben bereits enorme Kosten und Aufwendungen und leiden massiv unter den aktuellen Entwicklungen.“

Beibehalten werde die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Sie können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.


Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent.


Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.


Um allen Antragstellern und prüfenden Dritten bessere Möglichkeiten zu geben, die Hilfsprogramme zu nutzen, werden mit der Verlängerung der Hilfen selbst auch die Fristen verlängert. Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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