04.01.2011 Dioxin im Futtermittel - Agrarstaatssekretärin Klöckner: "Zulassungsbedingungen für Betriebe prüfen"

Zu den aktuellen Dioxin-Funden erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner MdB:
 
Wir brauchen jetzt schnell Klarheit. Das ist ein Fall für die Justiz. Ich begrüße es, dass sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat. Die Hintergründe der Dioxin-Belastungen müssen aufgeklärt werden. Die Erklärungsversuche von Seiten der Verursacher sind aus meiner
Sicht wenig glaubwürdig.

Die zuständigen Länderbehörden ermitteln derzeit, wie viele landwirtschaftliche Betriebe insgesamt betroffen sind und überwachen die betroffenen Betriebe. Entscheidend ist, dass verunreinigtes Futter schnell sichergestellt wird und belastete Produkte nicht mehr in den
Handel gelangen. Die Länder haben zurecht eine umfassende Rückrufaktion gestartet. Die Bundesländer handeln völlig richtig, wenn sie auch ohne Vorliegen konkreter Untersuchungsergebnisse alle Produkte (Eier und Fleisch) vorsorglich sperren, die unter Verwendung von möglicherweise kontaminierten Futter erzeugt worden sind.

Landwirtschaftliche Betriebe, die unter Verdacht stehen, dürfen erst wieder freigegeben werden, wenn die Proben unbedenklich sind. Der vorsorgende Gesundheitsschutz hat absoluten Vorrang. Wir müssen über Konsequenzen reden. Das undesverbraucherministerium
wird gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern prüfen, ob und wie die  Zulassungsbedingungen für Betriebe, die Futtermittelrohstoffe liefern, verschärft werden müssen. Es stellt sich die Frage, ob es nicht ein zu hohes Risiko darstellt, wenn Betriebe, die
Bestandteile für Futtermittel liefern, gleichzeitig technische Produkte vertreiben, die unter keinen Umständen in Lebensmittel oder Futtermittel gelangen dürfen. Es darf nicht sein, dass auf einem Betriebsgelände womöglich ein Knopfdruck genügt, um durch das Öffnen eines falschen Ventils hochriskante Stoffe, die legal lagern, illegal in Futtermittel einzumischen. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben.

Hintergrund:

Das Bundesverbraucherministerium hat Ende vergangener Woche erstmals die seit 4. Juli 2009 im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bestehende Kompetenz genutzt, die Länder zur Vorlage von Überwachungsdaten im konkreten Fall zu verpflichten. Diese Maßnahme dient dazu, um möglichst schnell ein bundesweites Lagebild zu erstellen.