05.12.2011 Julia Klöckner: Anhörung hat bei den Grünen offensichtlich Umdenken bewirkt

Die Anhörung im Rechtsausschuss zur Großen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion „Angekündigte Schließung von Justizstandorten“ hat bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offenbar zu einem Umdenken geführt. Nach Medienberichten sehen sie zumindest mittelfristig nun „keine Fusion mehr“. Hierzu erklärt die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner:

„Es ist gut, dass die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem Minderheitenrecht die Anhörung zu der geplanten Fusion der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften sowie zur Schließung eines Verwaltungsgerichts durchgesetzt hat. Das Ergebnis ist eindeutig: Nach Auffassung der angehörten Experten macht die von der rot-grünen Landesregierung geplante Fusion der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften keinen Sinn. Zur angedachten Schließung eines Verwaltungsgerichts gibt es sinnvolle Alternativen, die gründlich geprüft werden sollten. Es freut uns, dass die Grünen nun auf die Linie der CDU-Landtagsfraktion einschwenken. Wir laden sie ein, mit uns auch den nächsten Schritt zu gehen: Denn die Expertenkommission kann dem Parlament und der Regierung die Arbeit an einer Justizstrukturreform nicht abnehmen. Am Ende wird sich das Parlament als Letztentscheider selbst vertieft mit den Überlegungen um eine Justizstrukturreform auseinandersetzen müssen.“

Hintergrund:

Laut Medienberichten (Mainzer Rhein-Zeitung vom 3. Dezember 2012) ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach der Anhörung im Rechtsausschuss der Auffassung, die OLG-Fusion sei nun „auf mittlere Sicht vom Tisch“.

Demgegenüber hatte der grüne Fraktionsvorsitzende Daniel Köbler in der Plenarsitzung am 17. August 2011 eine solche Anhörung abgelehnt: „Wir warten ab, was die Expertenkommission sagt, und werden die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen. Dabei hilft Ihnen auch keine Anhörung im Rechtsausschuss. Lassen Sie doch die Expertenkommission zuerst einmal arbeiten. (…)  Lassen Sie sie ihre Vorschläge machen, und dann kommen wir im Parlament zusammen und werden das parlamentarische Verfahren eröffnen. (…) Aber machen Sie keine unproduktiven Parallelveranstaltungen.“

In der Rechtsausschusssitzung am 13. September 2011 hatte sich die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch klar gegen eine Anhörung im Rechtsausschuss ausgesprochen: Man solle der Expertenkommission „weder durch eine Anhörung vorgreifen noch parallel andere Dinge tun, die die Kommission in ihrer Unabhängigkeit beeinflussen könnten.“ Stattdessen solle man „die Ergebnisse abwarten und anschließend auf dieser Grundlage weiterarbeiten“. Eine Anhörung zum jetzigen Zeitpunkt und eine weitere Anhörung in der Folge der Ergebnisse der Expertenkommission“ verursache „eine Doppelbelastung“. Dies halte ihre Fraktion „für wenig zielführend. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte daher dem Antrag auf Durchführung der Anhörung nicht zugestimmt.

In der Plenarsitzung am 15. September 2011 hatte die rechtspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiter ausgeführt: „Wenn man ein Thema ewig am Kochen hält, wenn man ständig dafür sorgt, dass sich die Befürchtungen der Betroffenen nur nicht beruhigen, tut man, wenn überhaupt, nur sich selbst einen Gefallen. Das ist genau der Grund, weshalb wir eine Anhörung zu diesem Thema im Rechtsausschuss zum – das sage ich ganz deutlich – jetzigen Zeitpunkt für verfehlt halten. (…) Wenn Sie jetzt eine Anhörung veranstalten, hat diese nur Schaucharakter. Das könnte ich noch nachvollziehen; denn eine Opposition muss sich auch nach außen präsentieren. Die dadurch verursachten Kosten mögen vielleicht auch noch vertretbar sein. Sie müssen in der beantragten Anhörung aber Themen und Fragen vorgeben, zu denen sich die Sachverständigen äußern sollen. Damit beeinflussen Sie die Arbeit der Kommission. Im besten Fall bleibt die Anhörung folgenlos. Dann haben wir nur Kosten und Aufwand investiert.“

Fraktionsvorsitzender Köbler in der gleichen Sitzung: „Die Anhörung der Großen Anfrage erscheint uns jedoch nur in Kombination mit den ergebnisoffenen Resultaten der Expertenkommission als sinnvoll.“