Julia wählen

Themen

Bei meiner Wahlkreisarbeit werde ich mit nahezu allen Themen konfrontiert - mit der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, mit Rentenfragen oder der Finanzierung des Straßenbaus und der Förderung von z.B. Familienprojekten. Dabei kristallisieren sich immer wieder bestimmte Schwerpunktthemen raus. Einen kleinen – beispielhaften – Ausschnitt dieser Themen finden Sie hier.

Themen


Patientenverfügung

Die schriftliche Fixierung einer Willensäußerung zur Festlegung einer Behandlung oder eben Nicht-Behandlung eines Patienten für den Zustand seiner Nichtäußerungsfähigkeit  im Krankheitsfall ist eines der zentralen Themen, mit dem ich mich seit dem Eintritt in den Deutschen Bundestag 2002 beschäftigt habe. In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen, bereits begonnene Maßnahmen abgebrochen oder schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden oder auch alle medizinisch möglichen Maßnahmen zur Lebensverlängerung getroffen werden sollen. 

Das Parlament hat eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Reichweite der Patientenverfügung regelt.  Die Selbstbestimmung der Patienten wurde hiermit gestärkt - aber auch die Gefahr, dass es zu Fehlentscheidungen kommt, da es keine verbindliche ärztliche Beratung gibt, diese auch nicht vergütet wird und es einen Behandlungsabbruch unabhängig von Art und Stadium der Krankheit geben muss, wenn es niedergeschrieben wurde - auch wenn die Situation im vorausverfüguten Willen gar nicht absehbar oder im Sinne des Betroffenen war. Deshalb rate ich beim Abfassen einer Patientenverfügung, einen Arzt zur Beratung hinzuzuziehen!

Handreichungen und informative Unterlagen hierzu erhalten Sie in meinem Büro.

Mehr Informationen für Verbraucher

Leitbild meiner politischen Arbeit ist der mündige und informierte Verbraucher. Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde das Verbraucherinformationsgesetz – nach sechs Jahren Diskussion – verabschiedet. Erstmals erhalten Verbraucher einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Zugang zu Informationen für den Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts, die bei Behörden vorhanden sind. Darüber hinaus wird das Recht der Behörden zur Information der Öffentlichkeit erweitert.

Datenschutz

Eine immer digitalere Welt, ein Alltag, der nicht mehr von Papierakten im Schrank,  sondern von multimedialen Daten auf Computerfestplatten oder sonstigen  Speichermedien bestimmt ist, benötigt vertrauen- und vertraulichkeitssichernde Regeln. Die Politik muss diese Richtlinien festlegen und einen Missbrauch von personenbezogenen Daten eindämmen. Als ehemalige Beauftragte für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Verbraucherstaatssekretärin war und wird dies für mich eines der Schwerpunktthemen meiner täglichen Anstrengungen bleiben.

Fahrgastrechte

Zum Verbraucherschutz gehörte für mich als Bundestagsabgeordnete auch der kritische Dialog mit der Deutschen Bahn. Neben der Belebung der Erhöhung des Zugangebots und der Sanierung der Bahnhöfe in unserer Region müssen aus meiner Sicht die Fahrgastrechte von Bahnreisenden stetig aufgewertet werden. In einem Kraftakt konnte noch in der vergangenen Legislaturperiode die Einführung von Fahrgastrechten abgeschlossen werden. 

Mit dem Gesetz, das am 29. Juni 2009 in Kraft getreten ist, werden erstmals Erstattungen ab einer Stunde Verspätungen im Bahnverkehr gesetzlich festgeschrieben, und im Nahverkehr hat jeder Bahnkunde die Möglichkeit, ab 20 Minuten Verspätung auch mit einem höherwertigen Zug weiterzufahren. Auch nächtliche Taxifahrten zum vorgesehenen Zielort, falls eine Weiterfahrt nicht möglich ist, sowie Barauszahlung werden möglich.

Nachbessern muss die Bahn bei der Erstattungsregelung. Ich finde es ärgerlich, dass ein Kunde erst über 40 Fragen beantworten muss, bevor er an sein Geld kommt.

Stammzellforschung

Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist eine fundamentale Frage, die mich in meiner Arbeit in der Ethik-Kommission des Deutschen Bundestags beschäftigte. Embyonale Stammzellen sind menschliches Leben. Entsprechend ist der Schutz dieses Lebens für mich von höchstem Interesse. Eine Ausweitung der aktuellen Forschungsgenehmigungen werde ich weiterhin ablehnen, die adulte Stammzellforschung, für die keine Embryonen getötet werden müssen, jedoch unterstützen.

Unerlaubte Telefonwerbung

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe ich immer wieder auf das Problem unerlaubter Telefonwerbung aufmerksam gemacht und von der zuständigen Justizministerin wirksame Maßnahmen gegen die Telefonbelästigung gefordert. Mit Erfolg: Durch das im April 2009 im Deutschen Bundestag verabschiedete Maßnahmenpaket gehen wir gegen schwarze Schafe vor.

Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn der Angerufene dies wünscht. Verstöße können mit bis zu 50 000 Euro Geldbuße geahndet werden. Firmen dürfen bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Hier droht eine Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro. Der Verbraucher erhält nun auch mehr Rechte beim Widerruf von Verträgen, die am Telefon abgeschlossen wurden. 

Weinbau

Unsere Region ist geprägt von einer einzigartigen Weinkultur. Der Weinbau prägt unsere Heimat, und unsere Weinlandschaften tragen nachhaltig zu unserer regionalen Identität bei. Der Schutz und die Weiterentwicklung des Weinbaus an der Nahe sind elementare Themen, für die ich mich kompetent und mit starker Stimme einsetze. 

Breitband-Versorgung im ländlichen Raum

Der Zugang zum Internet und damit verbunden eine hohe Breitbandverfügbarkeit  ist zu einer Grundvoraussetzung für viele Arbeiten in unserem Leben geworden. Auch private und gesellschaftliche Aktivitäten werden immer öfter über das Internet verwirklicht. Die Bundesregierung trägt dieser Entwicklung mit der so genannten Breitbandinitiative Rechnung und fördert insbesondere den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen im ländlichen Raum. 

Bereits während meiner Zeit als Bundestagsabgeordnete habe ich mich entschieden dafür eingesetzt, dass es für unsere Gemeinden in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld eine spürbare Verbesserung der DSL-Versorgung gibt. Dieses Thema werde ich aber auch weiterhin zum Wohle unserer Region vorantreiben. 

Vereine

Nach vielen Gesprächen mit vielen Vereinen wurde klar, dass sich etwas beim Vereinsrecht ändern muss: die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern. Und deshalb werden Vereinsvorstände künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Unsere Gesellschaft ist mehr denn je auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen. Es ist richtig, dass die Hemmschwelle und damit das Haftungsrisiko für die Vorstandsmitglieder beschränkt werden.

Die neue Regelung soll für alle Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, gelten. Außerdem hat der Bundestag beschlossen, dass die elektronische Anmeldung ins Vereinsregister erleichtert wird.